1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „AGB“) gelten zwischen dem Unternehmen „L.Z.-Hausmeister“, Lukas Zimmermann, (nachstehend auch „L.Z.-Hausmeister“) und dem Kunden.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber für Unternehmen als auch gegenüber Privatkunden (Verbraucher).
1.3. Diese AGB gelten für sämtliche von L.Z.-Hausmeister erbrachten Dienstleistungen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.
2. Vertragsdauer
2.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Sollte keine Vertragsdauer vereinbart sein, so sind diese Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2.2. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind jeweils im abgeschlossenen Vertrag geregelt. Sollte keine diesbezügliche Regelung im Vertrag getroffen sein, so kann der Vertrag von beiden Vertragsteilen jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden.
2.3. Für beide Vertragsteile ist eine Kündigung per E-Mail an die jeweils zuletzt bekannte E-Mail-Adresse wirksam.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch L.Z.-Hausmeister ist der Kunde verpflichtet, L.Z.-Hausmeister in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, L.Z.-Hausmeister Zugang zu den vertragsgegenständlichen Objekten und Anlagen zu verschaffen, insbesondere sämtliche erforderlichen Schlüssel, Zugangskarten und Ähnliches, welche zur Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen nötig sind, zu übergeben.
3.3. Beinhaltet der Vertrag Maßangaben, sind diese vor Vertragsabschluss vom Kunden zu prüfen.
3.4. Der Kunde ist zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
4. Leistungen von L.Z.-Hausmeister
4.1. Der Leistungsumfang wird objektspezifisch im jeweiligen Vertrag oder Auftrag festgelegt.
4.2. Die angebotenen Leistungen beinhalten die Beseitigung von üblichen Abfallmengen. Bei wesentlichen Verunreinigungen der zu pflegenden Flächen behält sich L.Z.-Hausmeister vor, nach Rücksprache mit dem Kunden zusätzlich entstehende Beseitigungskosten in Rechnung zu stellen.
4.3. Gesondert verrechnet werden Kosten für die Anmietung erforderlicher Gerätschaften und anderen Materialeinsatz sowie Ersatzteile für die Behebung von Schäden.
4.4. Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von 30 km vom Sitz von L.Z.-Hausmeister verrechnet.
4.5. L.Z.-Hausmeister ist nicht verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen persönlich zu erbringen und ist insbesondere berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeiter oder Dritte ausführen zu lassen.
4.6. Leistungen, welche nicht im Vertrag bzw. Auftrag enthalten sind, werden gesondert vereinbart und verrechnet.
5. Entgelt und Rechnungslegung
5.1. Bei der Beauftragung nicht wiederkehrender Dienstleistungen werden die Leistungen nach Erbringung an den Kunden in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen.
5.2. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (Abonnements) ist das vereinbarte Entgelt monatlich, jeweils bis zum 15. eines jeden Monats, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit auch nur einer Zahlung säumig, ist L.Z.-Hausmeister berechtigt, die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sofort einzustellen.
6. Haftung
6.1. Gegenüber Unternehmern: Schadenersatzansprüche gegenüber L.Z.-Hausmeister sind ausgeschlossen, sofern L.Z.-Hausmeister nicht krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Jeder Schadenersatzanspruch gegenüber L.Z.-Hausmeister ist der Höhe nach mit der jeweiligen Auftragssumme beschränkt. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (Abonnements) sind Schadenersatzansprüche der Höhe nach mit der Auftragssumme des letzten Jahres begrenzt.
6.2. Gegenüber Verbrauchern: Schadenersatzansprüche gegenüber L.Z.-Hausmeister sind ausgeschlossen, sofern L.Z.-Hausmeister nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von L.Z.-Hausmeister aufzurechnen (Aufrechnungsverbot).
7.2. Gegenüber Unternehmern: Als Gerichtsstand wird ausschließlich das für Hirschegg sachlich zuständige ordentliche Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Gegenüber Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen.